Seit einigen Tagen geistert eine Anzeige des "Vereins gegen Tierfabriken" (kurz VGT) "gegen Schafaussetzen im Hochgebirge (genannt Almhaltung)" vom 25.08.2022 durch diverse Medien. So berichtet auch Top Agrar Österreich am heutigen 30.08.2022 und zitiert den Präsidenten der LK Salzburg
„Hier geht es nicht um das Wohl der Tiere, sondern um eine Stimmungsmache gegen die Almwirtschaft ...“
Ich will an dieser Stelle gar nicht tiefgreifend auf den unsäglichen Unfug, der in dieser Anzeige niedergeschrieben wurde und beim Leser nur tiefempfundenes fremdschämen auslösen kann, eingehen.
Primär stellt der Anzeigenerstatter auf dem §19 des österreichischen Tierschutzgesetzes ab, welcher da lautet: "§ 19. Tiere, die vorübergehend oder dauernd nicht in Unterkünften untergebracht sind, sind soweit erforderlich vor widrigen Witterungsbedingungen und soweit möglich vor Raubtieren und sonstigen Gefahren für ihr Wohlbefinden zu schützen"
Das Schafe sogar recht gut mit zweistelligen Minustemperaturen klarkommen ist zwar inzwischen so gut wie Allgemeinbildung und konnte selbst in den Stuttgarter Nachrichten bereits im Jahr 2014 nachgelesen werden, aber das können wir an dieser Stelle getrost vernachlässigen.
Stattdessen spendieren wir unserem Anzeigenerstatter, der auch noch die (österreichische) Anlage 3 zu Schafen in der 1. Tierhaltungsverordnung zitieren musste einen kleinen Deutschkurs.
In dieser Anlage heißt es unter Punkt 2.8 : "Ganzjährige Haltung im Freien - Für jedes Tier muss eine überdachte, trockene und eingestreute Liegefläche mit Windschutz in einem Ausmaß zur Verfügung stehen, das allen Tieren ein gleichzeitiges ungestörtes Liegen ermöglicht."
Ah ja. Ganzjährig - schreiben wir das für unseren Anzeigenerstatter nochmal ganz langsam: G A N Z J Ä H R I G. Dieses W O R T bedeutet laut Duden:
das ganze Jahr über [bestehend, vorkommend]
Das heißt für Tiere auf Almen ist das weder relevant noch anwendbar. Denn wie wir eigentlich alle wissen, werden Almen ab Juni bestoßen und der Almabtrieb erfolgt im Normalfall um den 21.09. eines jeden Jahres.
Besonders putzig hierbei ist die Tatsache, das, hätte unser Anzeigenerstatter nur bis Punkt 2.9 weiter vorlesen lassen, so hätte er erfahren, das dem Gesetzgeber Almen durchaus bekannt sind, und dort noch nicht einmal Anforderungen an Ställe gestellt werden.
EIGENTLICH könnte man dies jetzt als humorige Posse irgendwelcher zwangsfixierter Weidetierhasser abtun und es damit gut sein lassen - denn ausser ein wenig Aufregung und einem rauschen im Blätterwald passiert bei solchen Aktionen relativ wenig - ausser, das diese in Erinnerung bleiben!
Und hier fängt die Geschichte an, perfide zu werden und den Geschmack einer Inszenierung zu bekommen.
Datiert ist diese Anzeige auf den 26.08.2022. Laut Quelltext des Blogs der VGT wurde der Post bezüglich der Anzeige am 28.08.2022 verfasst.
Bereits wenige Stunden später, nämlich am 29.08.2022 gegen 15:30 Uhr versandte die sogenannte "Wilderness Society" unseres bekannten und großzügig mit Mitteln der Europäischen Union ausgestatteten Herrn Max Roßberg eine Rundmail*, die nur einen einzigen Inhalt hatte - nämlich die Anzeige um die es oben geht.
Ach ja, ich vergaß zu erwähnen (aus dem Text der VGT Anzeige):
"Zum angegebenen Zeitpunkt wurde am angegebenen Ort eine Herde von ca. 50 Schafen aufgefunden [...] es gab keinerlei Schutz z.B. durch einen Zaun in auch nur irgendeiner Weise, weder vor Wetterbedingungen, noch vor Beutegreifern."
Das Fehlen eines Zaunes war also offenbar noch schlimmer, als der nicht vorhandene Stall an einem sonnigen Tag.
Das, obwohl der andere Verein des Herrn Roßberg, "LIFEstockProtect" diese doch so gerne all überall in den Alpen aufbauen möchte. Mutmaßlich einfach um seine Existenz und die vereinnahmten 4.899.191,00 Euro EU-Fördergelder zu rechtfertigen - das irgendwelche Zäune unter einer Höhe von vier Metern vor Beutegreifern wie Wölfen schützen, müssen wir an dieser Stelle und nach all den Jahren und blutigen Almsommern wohl nicht mehr diskutieren.
Mir persönlich drängt sich hier schlicht und einfach der Verdacht auf, das mit dieser ganzen Aktion nur folgendes geplant war bzw. ist:
Jemand erstattet eine Anzeige wegen "fehlender Schutzmaßnahmen", das rauscht durch die Medien - speziell durch die landwirtschaftlichen Publikationen -, beim Weidetierhalter bleibt irgendwas von "fehlenden Schutzmaßnahmen, da waren auch keine Zäune..." hängen und schwupps kommt Maxl dahergefegt, den Streitwagen mit blauem Flatterband geschmückt und von einer Quadriga plusterpelziger Herdenschutzhunde gezogen um vor Ärger mit den Behörden, der Justiz und "Beutegreifern" zu schützen.
Dann wiederum würde das Ganze schon Sinn machen - selbst wenn die Aktion nur zehn "Beratungsopfer" in den Klingelbeutel spült, die sich die Herdenschutzmärchen anhören - Kleinvieh macht bekanntermaßen auch Mist. Aber wem erzähle ich das!
Fußnote: * Diese Mail liegt dem Verfasser vor, kann aus Gründen des Quellenschutzes nicht veröffentlicht werden.
reine Selbstinszenierung von Balluch, sonst nichts